Abfindung: Steuern sparen mit PV-Direktinvestment |Consilium

Abfindung clever investieren: Mit einem PV-Direktinvestment Steuern sparen und passives Einkommen aufbauen

Eine Abfindung ist die Belohnung für viele Berufsjahre – doch ohne Planung sichert sich das Finanzamt den größten Anteil. Mit einem PV-Direktinvestment verwandeln Sie einen Teil Ihrer Steuerlast in echtes Vermögen: Sie senken die Steuer auf Ihre Abfindung und bauen zugleich ein passives Einkommen für die Zukunft auf.

Bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Abfindung unterstütze ich Sie mit meiner Finanz- und Anlageberatung. Die steuerrechtliche Beratung im Einzelfall – etwa zur Fünftelregelung oder zum Investitionsabzugsbetrag (IAB)– kann durch ausgewählte Steuerberater stattfinden, mit denen ich eng zusammenarbeite.

So lässt sich die Steuerbelastung Ihrer Abfindung wirkungsvoll senken: Durch durchdachte Investitionen und präzise Planung wandeln Sie einen Teil Ihrer Abfindung in langfristigen Vermögensaufbau um.

Das funktioniert in bestimmten Fällen auch für zurückliegende Jahre!

Ein Service der Consilium Finanzberatung GmbH & Co. KG.

Wer Sie berät

Mein Name ist Matthias Wörmann. Seit über 20 Jahren berate ich Menschen unabhängig in Finanz- und Anlagefragen – mit einem klaren Schwerpunkt auf Photovoltaik-Direktinvestments und der steueroptimierten Anlage von Abfindungen. Als geschäftsführender Gesellschafter der Consilium Finanzberatung GmbH & Co. KG in Köln arbeite ich eng mit ausgewählten Steuerberatern zusammen, damit Ihre Lösung nicht nur steuerlich, sondern auch wirtschaftlich trägt. Was mir dabei wichtig ist: eine ehrliche Einschätzung statt Pauschalversprechen – auch dann, wenn ein Investment für Sie einmal nicht das Richtige ist.

Über 20 Jahre Erfahrung · Unabhängige Beratung · Zugelassen nach § 34f GewO, Reg.-Nr. D-F-142-BC7S-40  Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Die Idee: Steuern investieren statt verschenken

Der Gesetzgeber belohnt unternehmerische Investitionen – und genau das macht ein Photovoltaik-Direktinvestment so attraktiv. Über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG können Sie bis zu 50% Ihrer geplanten Investition bereits im Jahr der Abfindung steuerlich geltend machen. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen genau dann, wenn die Abfindung Ihre Steuerlast nach oben treibt – und verstärkt die Wirkung der Fünftelregelung spürbar.

Im Jahr der Investition kommt eine Sonderabschreibung von 40% hinzu. Unterm Strich bleibt ein großer Teil dessen, was sonst als Steuer abgeflossen wäre, in Ihrem Vermögen – und arbeitet von nun an für Sie.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Aus Steuerlast wird Eigenkapital

Statt das Finanzamt zu bezahlen, finanzieren Sie mit demselben Kapital eine eigene Photovoltaik-Anlage. Die ersparte Steuer wird zum Grundstein eines werthaltigen Sachinvestments – Ihr Geld wechselt von der Steuererklärung in Ihr Vermögen

Planbares passives Einkommen

Eine Photovoltaik-Anlage erzeugt  30 Jahre und länger Strom – und damit laufende, weitgehend planbare Einnahmen. So entsteht ein passives Einkommen, das fließt, während Sie sich anderen Dingen widmen: ein solides zweites Standbein neben Gehalt oder Rente

Sachwert mit Inflationsschutz

Sie investieren in einen realen Sachwert statt in schwankungsanfällige Geldwerte. Energie ist ein Grundbedürfnis unserer Gesellschaft – das macht PV-Investments vergleichsweise unabhängig von kurzfristigen Börsenstimmungen und bietet einen natürlichen Schutz vor Geldentwertung.

Beitrag zur Energiewende

Ihr Kapital fließt in den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie verbinden eine wirtschaftlich kluge Entscheidung mit einem konkreten, messbaren Beitrag zum Klimaschutz – Rendite und Verantwortung schließen sich nicht aus.

Solider Baustein für den Ruhestand

Steht die Abfindung am Übergang in den (Vor-)Ruhestand, ersetzt das passive Einkommen aus Ihrer PV-Anlage einen Teil des wegfallenden Gehalts. So wird aus einer einmaligen Zahlung eine dauerhafte Einnahmequelle.

In vier Schritten zum steueroptimierten
PV-Investment 

1. Beratungstermin buchen

Wir starten mit einem unverbindlichen Gespräch – Sie schildern Ihre Situation, ich kläre, ob eine Steueroptimierung Ihrer Abfindung für Sie überhaupt sinnvoll ist.

2. Individuelle Situation analysieren

Abfindungshöhe, zu versteuerndes Einkommen, Familienstand, Zeitpunkt: Ich prüfe, welchen Spielraum Fünftelregelung und Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Ihrem Fall tatsächlich eröffnen.

3. PV-Investment durchrechnen

Passt es grundsätzlich, berechne ich Ihre konkrete Steuerersparnis – transparent, nachvollziehbar und abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

4. Investition planen und umsetzen

Sie investieren in eine sorgfältig geprüfte Photovoltaik-Anlage mit Speicher, sichern sich den Steuervorteil und bauen ein passives Einkommen für die kommenden Jahrzehnte auf.

Häufige Fragen - FAQ

Wie viel Steuern kann ich mit einem PV-Direktinvestment sparen?

Das hängt von Ihrer Abfindung, Ihrem übrigen Einkommen und der Investitionshöhe ab. Durch die Kombination aus IAB und Fünftelregelung lassen sich – je nach Konstellation – fünfstellige Beträge an Einkommensteuer senken. Mein Abfindungsrechner zeigt Ihnen Ihre individuelle Ersparnis.

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der IAB nach §7g EStG erlaubt es, bis zu 50% einer geplanten Investition steuerlich vorzuziehen. Bei einer Investition von 400.000 Euro sind das bis zu 200.000 Euro, die Ihr zu versteuerndes Einkommen im Abfindungsjahr mindern.

Wie hoch sollte das PV-Investment sein?

Das typische Mindest-Investment liegt bei rund 200.000 Euro, woraus sich ein IAB von bis zu 100.000 Euro ergibt. Die optimale Höhe richtet sich nach Ihrer Abfindung und Ihrem Steuersatz – das berechnen wir gemeinsam.

Muss ich komplett mit Eigenkapital investieren?

Ihre Steuerersparnis wird zum Eigenkapital. Spezialisierte Banken finanzieren bis zu 80% der Kaufpreisumme. Was für Sie persönlich ideal ist, arbeiten wir in unserem Gespräch heraus. Ergebnis: eine geprüfte PV-Anlage und laufende Erträge über Jahrzehnte.

Bis wann muss die Investition erfolgen?

Der IAB wird im Jahr der Abfindung gebildet; die eigentliche Investition kann innerhalb der gesetzlichen Frist von bis zu drei Jahren erfolgen. So gewinnen Sie zeitliche Flexibilität bei voller Steuerwirkung im Abfindungsjahr.

Welche Risiken sollte ich kennen?

Ein PV-Direktinvestment ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken; die Erträge hängen unter anderem von Sonneneinstrahlung, Technik und Strompreisen ab. Ich wähle Projekte sorgfältig aus und begleite Sie transparent – eine seriöse Beratung gehört für mich zwingend dazu.

Für wen lohnt sich das besonders?

Besonders für Empfänger hoher Abfindungen mit entsprechend hohem Steuersatz – etwa Führungskräfte sowie Fach- und Führungspersonal. Langjährig Beschäftigte bei großen Konzernen. Beim Übergang in den Vorruhestand oder bei Aufhebungsverträgen.

Viele weitere Fragen und Antworten zu einem PV-Direktinvestment finden Sie HIER

Individuell durchgerechnet, nicht pauschal versprochen

Jede Abfindung ist anders – und was sich für den einen lohnt, passt für den anderen nicht. Deshalb rechne ich Ihre Situation individuell durch, statt mit Pauschalversprechen zu arbeiten. Sie erfahren offen, welchen Steuervorteil Fünftelregelung und Investitionsabzugsbetrag in Ihrem Fall tatsächlich bringen – und wo die Grenzen liegen. Schreiben Sie mir kurz Ihre Eckdaten, und ich melde mich mit einer ersten Einschätzung.

Steuervorteil trifft Sachwert

Ein Photovoltaik-Direktinvestment ist mehr als ein Steuermodell: Es ist ein realer Sachwert, der über Jahrzehnte planbare Erträge liefert. Ich begleite Sie von der Projektauswahl bis zur Umsetzung – transparent, geprüft und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Nehmen Sie Kontakt auf, und wir klären in einem unverbindlichen Gespräch, ob das zu Ihnen passt.

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