Die Fünftelregelung einfach erklärt – so sparen Sie maximal Steuern auf Ihre Abfindung
Die Fünftelregelung kann die Steuer auf eine Abfindung erheblich senken – aber nur, wenn Sie sie richtig nutzen. Entscheidend ist Ihr übriges Einkommen im Auszahlungsjahr. Wir erklären die Regel verständlich und zeigen, warum es sich lohnt, dieses Einkommen gezielt auf null zu senken.
Was ist die Fünftelregelung? (§34 EStG)
Eine Abfindung ist eine einmalige, „zusammengeballte“ Zahlung. Würde sie voll zum übrigen Einkommen addiert, träfe sie den progressiven Einkommensteuertarif mit voller Wucht – häufig bis zum Spitzensteuersatz. Die Fünftelregelung nach §34 EStG mildert diese Progression, indem sie die Abfindung rechnerisch so behandelt, als würde sie gleichmäßig über fünf Jahre verteilt.
So wird gerechnet - die Formel
Das Finanzamt nimmt ein Fünftel der Abfindung, legt es auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen, ermittelt die dadurch entstehende zusätzliche Steuer und multipliziert diese mit fünf:
Steuer auf die Abfindung = 5 × [ ESt. (übriges Einkommen + Abfindung ÷ 5) − ESt. (übriges Einkommen)
So entsteht der Glättungseffekt: Die Spitze der Steuerprogression wird gekappt.
Warum es optimal ist, das übrige Einkommen auf null zu senken
Der Einkommensteuertarif ist progressiv – je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. In der Formel bildet Ihr übriges Einkommen den Startpunkt, auf den das Fünftel „aufgesetzt“ wird. Je niedriger dieser Startpunkt, desto niedriger die Tarifzone, in der das Fünftel besteuert wird – und dieser Vorteil wird durch die Multiplikation mit fünf gehebelt.
• Hohes übriges Einkommen: Liegt es bereits im 42% - Bereich, wird auch das Fünftel mit rund 42% besteuert. Mal fünf ergibt das fast den vollen Steuersatz auf die gesamte Abfindung – die Fünftelregelung bringt dann kaum Entlastung.
• Übriges Einkommen auf null: Jedes Fünftel beginnt ganz unten im Tarif – Grundfreibetrag und die niedrigen Progressionszonen werden faktisch fünfmal genutzt. Die Steuer auf die Abfindung sinkt deutlich.
Rechenbeispiel (ledig, Tarif 2026, Abfindung 200.000 €)
Ein Fünftel der Abfindung sind 40.000€. Je nachdem, wie hoch Ihr übriges Einkommen ist, ergibt sich eine sehr unterschiedliche Steuer:

Allein das Absenken des übrigen Einkommens von 80.000€ auf null senkt die Steuer auf die Abfindung auf weniger als die Hälfte – eine Ersparnis von rund 48.000€. (Werte: Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.)
Der Hebel in der Praxis: der Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Am wirkungsvollsten senken Sie Ihr übriges Einkommen über einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG – etwa für ein PV-Direktinvestment. Der IAB von bis zu 50% der geplanten Investition mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen genau im Abfindungsjahr und aktiviert so die volle Hebelwirkung der Fünftelregelung. Aus Steuer wird Eigenkapital für ein Sachinvestment mit laufenden Erträgen.
Wichtig: Warum „unter null“ nichts mehr bringt
Das wirtschaftliche Optimum liegt genau bei null – nicht darunter. Ist das übrige Einkommen erst einmal auf null gedrückt, ist die untere Tarifzone optimal ausgeschöpft. Zusätzliche Abzüge wirken dann nur noch über die Verlustverrechnung (§34 Abs. 1 Satz 3 EStG) und verpuffen teilweise. Ziel ist also, das übrige Einkommen punktgenau auf null zu bringen – nicht ins Minus.
Häufige Fragen
Wurde die Fünftelregelung abgeschafft?
Nein. Seit 2025 wenden Arbeitgeber sie nur nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug an. Den Steuervorteil erhalten Sie weiterhin – Sie machen ihn über Ihre Einkommensteuererklärung geltend.
Für welche Zahlungen gilt sie?
Für außerordentliche, zusammengeballte Einkünfte – insbesondere Abfindungen, aber auch bestimmte Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?
Nein. Bei bereits hohem übrigem Einkommen ist der Effekt gering. Ihr volles Potenzial entfaltet sie erst, wenn das übrige Einkommen im Abfindungsjahr niedrig ist.
Wie senke ich mein Einkommen im Abfindungsjahr?
Steuerlich anerkannt zum Beispiel über einen IAB für eine geplante Investition. Die optimale Höhe und die Voraussetzungen klären Sie mit Ihrem Steuerberater – wir unterstützen Sie dabei.
Ihr nächster Schritt
Jetzt Ersparnis berechnen. Mit meinem Abfindungsrechner sehen Sie in Sekunden, wie stark die Fünftelregelung in Verbindung mit einem IAB Ihre Steuer senkt – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
